Die Wehrpflicht ist ab dem 01.07.2011 ausgesetzt, ist es sinnvoll den Kriegsdienst trotzdem zu verweigern? Unsere Antwort: ein klares Ja!

 

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt seinen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst zu verweigern.

 

Dazu gibt es ein schriftliches Verfahren:

 

  • formloser Antrag auf Anerkennung nach GG 4,3
  • Lebenslauf
  • ausführliche Begründung des Antrags.

 

Wer seine Gewissensentscheidung dem Staat gegenüber dokumentieren möchte und damit die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer lebenslang für sich persönlich als wichtig erachtet, sollte sich die Mühe machen, aufzuschreiben, was ihn oder sie hindert, eine Waffe gegen einen anderen Menschen zu richten mit dem Ziel, diesen zu töten.

 

Es bleibt ab zu warten, wie staatlicherseits mit solchen Anträgen umgegangen wird. In der Vergangenheit war die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vermeintlich oft nicht mehr als eine „Eintrittskarte“ in den Zivildienst oder das FSJ/FÖJ, oder zumindest die Versicherung, nicht zur Bundeswehr eingezogen zu werden.

 

Der Antrag auf KDV ist nach wie vor das Ergebnis einer persönlichen Auseinandersetzung: Kann und will ich das Töten von Menschen befohlen bekommen oder muss ich dazu aus Gründen meiner inneren Überzeugung, meines Glaubens „Nein“ dazu sagen?