BFD-News

24.01.2012

BFD Kassel, BFD Marburg, BFD Hanau, BFD Waldeck

 

Eltern von Freiwilligen im BFD, deren Kinder die Voraussetzungen zum Bezug von Kindergeld (hier sind speziell Einkommensgrenzen gemeint) erfüllen, erhalten nun auch im BFD Kindergeld. Das entsprechende Gesetz wurde Mitte Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wurde auch die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes für Freiwillige, die seit Sommer ihren Dienst leisten, geregelt. Das Kindergeld wird damit auch rückwirkend für die bereits abgeleisteten Monate im BFD gezahlt. Auch Zulagen, deren Zahlung an den Erhalt von Kindergeld gekoppelt sind (dies betrifft insbesondere Beamten und Angestellte in der Überleitung von BAT zu TVL), sollen nun nachgezahlt werden.

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